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Materialanliferungen AB 25 to

mit schriftlichem Antrag

Material Beschreibung Abfall-
code

Einstu-

gung

VeVA

Entsor-
gungs-
wegweiser
Aushub- und Ausbruchmaterial U
trocken
unverschmutztes Aushubmaterial (< Grenzwerte U VVEA
Anhang 3 Ziff. 1)
17 05 06  
408
 
Betonabbruch, schwach verschmutzt
schwach verschmutzter Betonabbruch
17 01 01
 
411
Mischabbruch, schwach verschmutzt
schwach verschmutzter Mischabbruch
17 01 07
 
412
Aushub- und Ausbruchmaterial
trocken, schwach verschmutzt
schwach verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial
17 05 94
 
409
Ober- oder Unterboden
trocken, schwach verschmutzt
schwach verschmutzter, abgetragener Ober- oder Unterboden
17 05 93
 
409

Materialanlieferungen mit schriftlichem Antrag

Material Beschreibung Abfall-
code

Einstu-

gung

VeVA
Entsor-
gungs-
wegweiser
Betonabbruch, wenig verschmutzt
wenig verschmutzter Betonabbruch aus Rückbauten (≥ 3.2, ≤ B) Grenzwert für Deponie Typ nach VVEA
17 09 04
ak
404
Mischabbruch, wenig verschmutzt
wenig verschmutzter Mischabbruch aus Rückbauten (≥ 3.2, ≤ B) Grenzwert für Deponie Typ nach VVEA
17 09 04
ak
404
Aushub- und Ausbruchmaterial
trocken,
wenig verschmutzt
wenig verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial
Grenzwert für Deponie Typ B nach VVEA
17 05 97
ak
410
Aushub- und Ausbruchmaterial
nass
(wassergesättigt), wenig verschmutzt
wenig verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial
Grenzwert für Deponie Typ B nach VVEA
17 05 97
ak
410
Ober- oder Unterboden
trocken, wenig verschmutzt
wenig verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial
Grenzwert für Deponie Typ B nach VVEA
17 05 96

ak

410
Ober- oder Unterboden
nass, wenig verschmutzt
wenig verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial
Grenzwert für Deponie Typ B nach VVEA
17 05 96

ak

410
Gipswaren
Gipsplatten, Gipsabfälle (ohne Gebinde)
17 08 02
 
418
Eternit
Eternitwaren fest gebunden (kein Spritzasbest)
17 06 98
 
402
Mineralisches Dämmmaterial
Mineralfaserplatten, Steinwolle, Schaumglasplatten, Glasfaserwolle
17 06 04
 
402

ALTEGG Antragsformular 2024.pdf [pdf, 569 KB]

Legende

AHR : Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von mineralischem Aushub, Abraum- und Ausbruchmaterial (Aushubrichtlinie)
VVEA : Verordnung über Vermeidung und Entsorgung von Abfällen
VASA : Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten
VeVA : Verordnung über den Verkehr mit Abfällen
AFU TG : Richtlinien für die Abgabe und die Annahme von Abfällen auf Deponien im Kanton Thurgau
unverschmutzt   : ≤ 3.1, unverschmutzt / unbelastet VVEA
schwach verschmutzt : ≥ 3.1, ≤ 3.2, schwach verschmutzt / belastet VVEA
wenig verschmutzt : ≥3.2, ≤B, wenig verschmutzt / belastet VVEA

Sperrliste

Annahme wird verweigert für:

  • Sonderabfälle oder mit Sonderabfällen vermischte Bauabfälle
  • mit Bausperrgut vermischte Inertstoffe
  • Klärschlamm
  • brennbare Abfälle wie Holz, Kunststoffe etc.
  • Brandschutt, verkohltes Holz, Aschen
  • organisch verrottbare Abfälle wie Küchenabfälle, Gartenabfälle
  • für die Verwertung geeignete Metalle wie Rohre, Schrott, Kupferdraht
  • Textilien
  • Schlachtabfälle, Tierkadaver
  • Flüssigkeiten aller Art
  • lose Eternitmaterialien