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Allgemeine Bedingungen

Ausgabe 2024 mit Gültigkeit ab 01.01.2024

Die ALTEGG Deponie AG veröffentlicht eine Liste derjenigen Abfälle, die ohne schriftlichen Antrag entgegengenommen werden.

Ebenfalls veröffentlicht sie eine Liste derjenigen Abfälle, die nur mit schriftlicher Bewilligung der ALTEGG Deponie AG angenommen werden können. Die Anmeldung der Abfälle erfolgt mit dem Formular “Antrag zur Entsorgung von Abfallstoffen [pdf, 569 KB]”, welches vom Kunden vollständig ausgefüllt und unter Beilage der Analyseresultate der ALTEGG Deponie AG eingereicht wird. Die ALTEGG Deponie AG prüft, ob die Abfallstoffe angenommen werden können und stellt dem Kunden eine nummerierte Abnahmebestätigung aus. Chargen über 25 to pro Baustelle und Tag müssen der ALTEGG Deponie AG bis um 15:00 Uhr am Vortag angemeldet werden.

Eternit wird nur in Big-Bags angenommen. Die Annahme erfolgt nur unter Einhaltung einer 6-stündigen Voranmeldung. Die Big-Bags für die Entsorgung von solchen Abfällen können beim Deponiewart zu CHF 50.–/Stk. bezogen werden.

Der Kunde haftet in jedem Fall für die korrekte Deklaration des angelieferten Materials und ist in jedem Fall verantwortlich für alle Kosten der Identifikation, Klassierung und Entsorgung falsch deklarierter oder verschmutzter Abfälle. Er haftet auch für alle
Schäden durch unsachgemäss deklarierte Abfälle in der Inert-stoffdeponie und in Aufbereitungs- und Entsorgungsanlagen. Die ALTEGG Deponie AG ist ausdrücklich berechtigt, im Zweifelsfall Analysen anzuordnen.
Die ALTEGG Deponie AG ist berechtigt, beim Fehlen von Analysen deklarationspflichtiger Abfälle solche anzuordnen. Die Kosten der Analysen falsch oder unvollständig deklarierter Materialien trägt in jedem Fall der Kunde.

Die Abrechnung erfolgt nach Waagscheinen (Abrechnung nach Gewicht). Der Kunde akzeptiert den Waagschein der amtlich geeichten Waage als Beleg für die Materialanlieferung. Die Gebühr für die Erstellung eines Waagscheines ohne Materialanlieferung oder Materialabholung beträgt CHF 50.00 pro Waagschein.

Der Mindestfakturabetrag bei Anlieferungen von Kleinmengen beträgt CHF 60.00.

Preise exkl. der seit dem 1. Januar 2017 geltenden gesetzlichen Abgaben von CHF 5.00 / to zur Sanierung von Altlasten gemäss dem Vollzug der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA).

Preise 30 Tage netto exkl. Mehrwertsteuer

Sperrliste

Annahme wird verweigert für:

  • Sonderabfälle oder mit Sonderabfällen vermischte Bauabfälle
  • mit Bausperrgut vermischte Inertstoffe
  • Klärschlamm
  • brennbare Abfälle wie Holz, Kunststoffe etc.
  • Brandschutt, verkohltes Holz, Aschen
  • organisch verrottbare Abfälle wie Küchenabfälle, Gartenabfälle
  • für die Verwertung geeignete Metalle wie Rohre, Schrott, Kupferdraht
  • Textilien
  • Schlachtabfälle, Tierkadaver
  • Flüssigkeiten aller Art
  • lose Eternitmaterialien

Legende

AHR : Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von mineralischem Aushub, Abraum- und Ausbruchmaterial (Aushubrichtlinie)
VVEA : Verordnung über Vermeidung und Entsorgung von Abfällen
VASA : Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten
VeVA : Verordnung über den Verkehr mit Abfällen
AFU TG : Richtlinien für die Abgabe und die Annahme von Abfällen auf Deponien im Kanton Thurgau
unverschmutzt     : ≤ 3.1, unverschmutzt / unbelastet VVEA
schwach verschmutzt : ≥ 3.1, ≤ 3.2, schwach verschmutzt / belastet VVEA
wenig verschmutzt : ≥ 3.2, ≤ B, wenig verschmutzt / belastet VVEA